Bei der Heiligen Versiegelung wird der Mensch bleibend mit Heiligem Geist erfüllt. Gott schenkt ihm Anteil an seinem Wesen; dabei werden Gottes Kraft, Gottes Leben und Gottes Liebe dem Menschen geschenkt: „Die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsre Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist“ (Römer 5,5). Der Versiegelte ist Eigentum Gottes; Gottes Geist hat bleibend Wohnung in ihm genommen (vgl. Römer 8,9).
Der Mensch ist nun Gotteskind, er ist zum Erstling berufen: Die Wiedergeburt hat also eine gegenwärtige Auswirkung in der Gotteskindschaft und eine zukünftige in der Erstlingsschaft. Als Gotteskind ist der Glaubende Gottes Erbe und Miterbe Christi. Der „kindliche Geist“, der durch die Heilige Versiegelung im Menschen wirkt, spricht Gott vertrauensvoll als „lieber Vater“ an. Gibt der Versiegelte dem Heiligen Geist Raum zur Entfaltung, entwickeln sich göttliche Tugenden. Sie werden bildhaft als „Frucht des Heiligen Geistes“ bezeichnet (vgl. Galater 5,22).
„Die Frucht aber des Geistes ist Liebe, Freude, Friede, Geduld, Freundlichkeit, Güte, Treue, Sanftmut, Keuschheit…“
Galater 5,22.23
„... ihr habt einen kindlichen Geist empfangen, durch den wir rufen: Abba, lieber Vater! Der Geist selbst gibt Zeugnis unserm Geist, dass wir Gottes Kinder sind. Sind wir aber Kinder, so sind wir auch Erben, nämlich Gottes Erben und Miterben Christi …“
Römer 8,15-17
Der Begriff „Gotteskind“ hat unterschiedliche Aspekte: