Gemeinde-
und Bezirkssuche

 

Organisation

Die Neuapostolische Kirche basiert auf einer einheitlichen Lehre und gliedert sich in eigenständige Bezirksapostelbereiche, die gemeinsam die weltweit wirkende Gesamtkirche bilden.

 

 

Jeder Bezirksapostelbereich wird von einem Bezirksapostel geleitet, welcher von einem oder mehreren Aposteln und priesterlichen Amtsträgern unterstützt wird. Die Gesamtkirche steht unter der Leitung des Stammapostels als oberster geistlicher Autorität.

Die Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche erfolgt durch den Empfang des Sakraments der Geistestaufe (Heilige Versiegelung), welches die formgerecht empfangene Wassertaufe voraussetzt.

Die einzelnen Bezirksapostelbereiche werden durch mehrere Gebietskirchen gebildet, welche wiederum in Kirchenbezirke unterteilt sind. Eine Gebietskirche wird von einem Kirchenpräsidenten, ein Kirchenbezirk von einem Bezirksvorsteher geleitet.

Die organisatorischen, administrativen und rechtlichen Obliegenheiten der Gebietskirchen sind durch Satzungen bzw. Statuten geregelt, die gemäss den jeweiligen staatlichen Vorschriften ausgestaltet sind.

In der Schweiz ist die Neuapostolische Kirche als eigenständiger Verein anerkannt (siehe www.nak.ch), in anderen Staaten besitzt sie die den jeweiligen Gesetzen entsprechende Rechtsform als staatlich anerkannte Kirche bzw. Religionsgesellschaft (siehe z.B. www.nak.at).

Das Zentrum des kirchlichen Lebens sind die einzelnen Gemeinden. Mit ihrer Leitung werden vom Apostel Gemeindevorsteher beauftragt, die ein priesterliches Amt tragen.

Strukturen
 

Strukturen

Als oberste geistliche Autorität leitet der Stammapostel zusammen mit den Aposteln die Neuapostolische Kirche. Sie gliedert sich in mehrere, von je einem Bezirksapostel geleitete Bezirksapostelbereiche, welche wiederum eine oder mehrere Gebietskirchen umfassen.

Seit Pfingsten 2013 bekleidet Jean-Luc Schneider das Amt des Stammapostels. Er ist der neunte Stammapostel seit Gründung der Kirche. Bei Bedarf kann der Stammapostel einen Stammapostelhelfer beauftragen, der ihn in seinen Aufgaben unterstützt.

 

Die Bezirksapostel sind mit den ihnen zur Hilfe gegebenen Aposteln die nächsten Mitarbeiter des Stammapostels.

Bei der Erfüllung regionaler Aufgaben helfen den Aposteln Bischöfe und Bezirksvorsteher. Das Zentrum des kirchlichen Lebens sind die einzelnen Gemeinden. Die Apostel beauftragen priesterliche Amtsträger als Gemeindevorsteher, welche die Gemeinden leiten. Diese Gemeindevorsteher werden von weiteren Priestern sowie Diakonen unterstützt.

Die rund 9 Millionen neuapostolischen Christen, die weltweit in fünf Kontinenten und rund 60000 Kirchengemeinden leben, gehören allen sozialen Schichten, Völkern und Generationen an.

Gebietskirche
 

Gebietskirche

Die Gebietskirche ist eine eigenständige Organisationseinheit, die in der Regel einem Territorium eines Landes entspricht. Sie wird von einem Kirchenpräsidenten und einem Kirchenvorstand geleitet und umfasst mehrere Kirchenbezirke. 

Kirchenbezirk
 

Kirchenbezirk

In einem Kirchenbezirk werden mehrere Kirchengemeinden zusammengefasst. Die Leitung obliegt einem Bezirksvorsteher, unterstützt von einer Bezirksleitung.

Kirchengemeinde
 

Kirchengemeinde

Im Zentrum des kirchlichen Lebens steht die Kirchengemeinde. Die Gemeindemitglieder nehmen verschiedene Aufgaben innerhalb des Gemeindelebens wahr: Mitgestaltung der Gottesdienste durch Gesang- und Musikbeiträge, Tätigkeit als beauftragte Lehrkräfte für die kirchlichen Unterrichte, Aufgaben wie Altarschmuck, Unterhalt und Pflege des Innen- und Aussenbereichs der Kirche. Gelebte Gemeinschaft beinhaltet auch Zeit für kranke oder betagte Gemeindemitglieder sowie die Gestaltung von Gemeindefesten und -ausflügen.
Mit der Leitung der Kirchengemeinde wird ein Priester als Gemeindevorsteher beauftragt.

Dienste
 

Dienste

Vom Amt zu unterscheiden sind in der Neuapostolischen Kirche die vielfältigen Dienste zur Verkündigung des Evangeliums und zum Wohl der Gläubigen, die unabhängig von einer Ordination ausgeübt werden. Zur Erfüllung dieser seelsorgerischen oder organisatorischen Aufgaben in Kirchengemeinden und Kirchenbezirken werden Beauftragungen sowohl an Glaubensschwestern als auch an Glaubensbrüder erteilt. Die Dienste werden ehrenamtlich ausgeübt.