Die Ordination – also die Einsetzung in ein geistliches Amt –, die Beauftragung zum Vorsteher einer Gemeinde oder eines Bezirks, die Bestätigung eines Amtsträgers in einem Amt und die Ruhesetzung eines Amtsträgers schließen sich an die Spendung der Sakramente an. Sie erfolgen also nach der Feier des Heiligen Abendmahls.