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Katechismus der Neuapostolischen Kirche

12.4.4 Beichte

Unter „Beichte“ versteht man im religiösen Sprachgebrauch das Sündenbekenntnis bzw. das Eingestehen von Schuld vor einem Geistlichen. Dieser unterliegt einer strengen Schweigepflicht.

Zur Vergebung der Sünden bedarf es keiner Beichte. Wenn jedoch jemand durch besonders belastende Vorkommnisse keinen inneren Frieden findet, besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Apostel zu wenden und ihm mündlich oder schriftlich zu beichten.

In Fällen von besonderer Dringlichkeit, in denen ein Apostel nicht erreichbar ist, beispielsweise bei Sterbenden, kann ausnahmsweise jeder priesterliche Amtsträger die Beichte abnehmen und Vergebung verkündigen. Der Apostel wird über diese Handlung unverzüglich informiert.

EXTRAKT

Beichte ist im religiösen Sprachgebrauch ein Sündenbekenntnis bzw. das Eingestehen von Schuld vor einem Geistlichen. (12.4.4)

Zur Vergebung der Sünden bedarf es keiner Beichte. Wird jedoch kein innerer Friede gefunden, kann sich der Betreffende an den Apostel wenden und ihm gegenüber beichten. (12.4.4)

In Ausnahmefällen kann jeder priesterliche Amtsträger eine Beichte abnehmen. (12.4.4)