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Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.9.2 Beispiele für falsches Zeugnis zur Zeit des Alten Testaments

Bei der Behandlung von Tatbeständen, auf denen die Todesstrafe stand, mussten in Israel zur Zeit des Alten Testaments mindestens zwei Zeugen vor Gericht aufgeboten werden (4Mo 35,30). Beschuldigten diese den Angeklagten mit falschen Aussagen, wurde er bei entsprechender Verurteilung trotz seiner Unschuld hingerichtet (1Kön 21).

Stellte sich vor Gericht heraus, dass ein Zeuge falsch ausgesagt hatte, verhängte man die Strafe über ihn, die über den Angeklagten bei einem Schuldspruch verhängt worden wäre (5Mo 19,18.19).

In der jüdischen Weisheitsliteratur wird falsches Zeugnis mit allgemeiner Lüge in Verbindung gebracht: „Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; und wer frech Lügen redet, wird umkommen“ (Spr 19,9).