Gemeinde-
und Bezirkssuche

 

Neuapostolische Kirche von A bis Z

Sakramente

Sakramente sind grundlegende Gnadenmitteilungen Gottes. In diesen heiligen Handlungen – die durch Menschen am Menschen vollzogen werden – schenkt Gott dem Empfänger Heil. Jesus Christus hat drei Sakramente eingesetzt: Heilige Wassertaufe, Heilige Versiegelung und Heiliges Abendmahl. „Denn drei sind, die das bezeugen: der Geist und das Wasser und das Blut; und die drei stimmen überein“ (1. Johannes 5,7.8).

Auch Kinder können alle drei Sakramente empfangen.

 

Sakramentsspendung für Verstorbene

Im Gottesdienst am Sonntag und an kirchlichen Feiertagen spenden der Stammapostel, die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel nach der Feier des Heiligen Abendmahls mit der Gemeinde das Heilige Abendmahl auch Entschlafenen. Zwei Amtsträger nehmen dabei stellvertretend für Verstorbene Leib und Blut Christi entgegen.

Dreimal im Jahr – jeweils am ersten Sonntag im März, Juli und November – werden Gottesdienste gefeiert, in denen der Stammapostel, die Bezirksapostel oder von ihnen beauftragte Apostel alle drei Sakramente Entschlafenen spenden. Auch diese Handlungen werden an zwei Amtsträgern stellvertretend vollzogen.

Dass die Sakramentsspendung für Verstorbene stellvertretend an Lebenden vollzogen wurde, geht aus 1. Korinther 15,29 hervor: „Was machen denn die, die sich für die Toten taufen lassen? Wenn die Toten gar nicht auferstehen, was lassen sie sich dann für sie taufen?“

 

Schwangerschaftsabbruch

Die Neuapostolische Kirche versteht sich als Fürsprecherin des Lebens. Bereits die befruchtete Eizelle ist individuelles Leben, das ein Recht auf Schutz genießt. Die Neuapostolische Kirche lehnt Schwangerschaftsabbrüche ab, weil diese eine Übertretung des fünften Gebots darstellen. Die damit verbundene Schuld Gott gegenüber kann je nach Lebensverhältnissen sehr unterschiedlich sein. Auch wenn es menschlich verständliche Gründe gibt, eine Schwangerschaft abzubrechen, soll wegen der Tragweite der Entscheidung der kirchliche Standpunkt ein besonderes Gewicht haben.

Mütter beziehungsweise Paare, die sich mit den medizinischen, persönlichen und theologischen Gesichtspunkten auseinandergesetzt haben, dürfen sich darauf verlassen, dass die Kirche ihre eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch respektiert und sie unvoreingenommen betreut.

 

Schweigepflicht

Jeder Amtsträger unterliegt der Schweigepflicht. Sie umfasst alle Informationen und Vorgänge, die ihm im Rahmen seiner kirchlichen oder seelsorgerischen Tätigkeit anvertraut werden. Die Schweigepflicht ist zeitlich unbegrenzt und gilt auch nach Beendigung der Amtstätigkeit weiter.

 

Segenshandlungen

Im Gottesdienst finden folgende Segenshandlungen statt: Konfirmation, Aufnahme in die Neuapostolische Kirche, Spendung des Verlobungssegens, des Trausegens und des Segens zu Hochzeitsjubiläen. Ordinationen und sonstige, ein geistliches Amt betreffende Handlungen werden ebenfalls im Gottesdienst durchgeführt.

 

Sexuelle Gewalt

Das Problem der sexuellen Gewalt geht durch alle Bevölkerungsschichten und ist daher auch innerhalb der Neuapostolischen Kirche zu finden. Unter den Mitgliedern der Kirche könnten Täter und Opfer zu finden sein. Die Prävention sexueller Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die Neuapostolische Kirche stellt. Dazu gibt es präventive Angebote.

Opferschutz und Opferhilfe haben in der Neuapostolischen Kirche hohe Priorität. Im Rahmen der Opferbetreuung hat die Neuapostolische Kirche einerseits Fachgremien eingerichtet, die bei Bekanntwerden von entsprechenden Vorfällen in der Kirche aktiv werden und Hilfe anbieten und weist andererseits auf Hilfsangebote von Behörden und Fachinstitutionen hin.

 

Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge

Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge – darunter fallen sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch durch Seelsorger und kirchliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger – sind Vergehen und werden scharf verurteilt und bei erhärtetem Verdacht kirchenrechtlich geahndet. Solche Vergehen können bei weiblichen und männlichen Mitgliedern aller Altersklassen vorkommen. Sie verletzen die Persönlichkeit und die Würde des Menschen.

In den einzelnen Gebietskirchen sind so genannte Prüf- und Beratergremien eingerichtet, die etwaige Verdachtsfälle untersuchen. Gemäß ihrem Auftrag bietet die Kirche den Opfern und Tätern Seelsorge an und verweist an qualifizierte Personen und Institutionen.

 

Soziales Engagement

Die Neuapostolische Kirche ist dem Evangelium verpflichtet. Sie sieht ihre Aufgabe unter anderem in „praktizierter Nächstenliebe“, die den Menschen ohne Ansehen der Person zugutekommt. Getragen wird das soziale Engagement durch viele ehrenamtliche Helfer aus den Gemeinden, aber auch durch materielle Hilfeleistung.

Die Kirche plant, fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinnützige und wohltätige Projekte, Einrichtungen sowie Hilfsaktionen in aller Welt, auch in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen.

 

Stammapostel

Grundlage des Stammapostelamts ist der Auftrag, den Jesus bei der Einsetzung des Petrusdienstes gegeben hat. Jesus sagte zu Simon Petrus: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: Was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein“ (aus Matthäus 16,18.19).

Der „Petrusdienst“ ist der grundlegende Dienst, den Jesus Christus dem Apostel Petrus aufgetragen hat. Zum Petrusdienst zählt die Fürsorge für diejenigen, die zur Kirche Christi zählen, so wie es der auferstandene Jesus dem Petrus geboten hat: „Weide meine Lämmer! Weide meine Schafe!“

 

Stammzellenforschung

Die Neuapostolische Kirche befürwortet naturwissenschaftliche Forschung entsprechend dem göttlichen Auftrag: füllet die Erde und machet sie euch untertan. Der Rahmen dieses Auftrags wird in den 10 Geboten und im Evangelium Jesu festgelegt. Dazu gehört die uneingeschränkte Achtung menschlichen Lebens in seiner ganzen Vielfalt.

Bei rascher Entwicklung im biotechnischen Gebiet können lediglich Entscheidungsgrundlagen für die einzelnen Bereiche gegeben werden.

  • Das Erzeugen oder der Verbrauch von menschlichen Embryonen für wissenschaftliche Zwecke wird abgelehnt.
  • Die Herstellung von erbgleichem Nachwuchs (reproduktives Klonen) wird abgelehnt. Die Herstellung von erbgleichem Gewebe zu Behandlungszwecken (therapeutisches beziehungsweise Forschungsklonen) wird ebenfalls abgelehnt, sofern Embryonen dafür verbraucht werden.
  • Eine somatische Gentherapie wird grundsätzlich akzeptiert. Bedeutsam ist hier vor allem das medizinische Risiko. Ein Eingriff in das Genom von Keimzellen, der auch auf zukünftige Generationen nicht übersehbare Auswirkungen hat, ist ethisch nicht zu verantworten.

 

Stellung zum Staat

Die Neuapostolische Kirche legt Wert auf offene und konstruktive Beziehungen zu Regierungen und Behörden. Sie ist parteipolitisch neutral. In ihrem Handeln richtet sie sich nach den Gesetzen des jeweiligen Landes unter Berücksichtigung von Römer 13,1: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, ist sie von Gott angeordnet.“ Dies setzt voraus, dass sich auch die Staatsgewalt an göttlichen Geboten messen lässt. Die Kirche erfüllt ihre aus den Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes bestehenden Verpflichtungen. Sie erwartet auch, dass sie in ihrer Position respektiert und anerkannt wird.

 

Sterbehilfe

Wer aktive Sterbehilfe leistet – das heißt, wer Handlungen vornimmt, die zum Tod eines Sterbenden führen –, übertritt das fünfte Gebot. Passive Sterbehilfe – also die Unterlassung von Maßnahmen, die das Leben verlängern – wird unter strengen Voraussetzungen nicht als Übertretung des fünften Gebots gesehen. Die Entscheidung über den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen obliegt zunächst dem Patienten selbst. Bei fehlender Willensbekundung soll diese Entscheidung in Absprache zwischen den Ärzten und den Angehörigen einzig unter verantwortungsbewusster Würdigung der Interessen des Sterbenden getroffen werden.

 

Sünde

Sünde ist alles, was dem Willen Gottes entgegensteht und Gottes Wesen zuwiderläuft, also alle Worte, Taten und Gedanken, die gegen Gottes Willen und Wesen stehen. Sünde ist auch, wenn man absichtlich unterlässt, Gutes zu tun (vgl. Jakobus 4,17). Mit jeder Sünde lädt der Mensch Schuld gegenüber Gott auf sich. Sünde ist absolut, sie kann also nicht relativiert werden. Sie trennt von Gott.

Demgegenüber können wir aber davon ausgehen, dass Gott die Schuld, die man ihm gegenüber durch Sünde auf sich geladen hat, in seiner Gerechtigkeit und Barmherzigkeit unterschiedlich bewertet.