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Katechismus der Neuapostolischen Kirche

13.4 Pflichterfüllung in Beruf und Gesellschaft

Aus den religiösen, sozialen und beruflichen Bindungen, in denen sich der Mensch befindet, ergeben sich unterschiedliche Handlungsnotwendigkeiten. Ausgangspunkt für die Erfüllung dieser Pflichten ist für den Christen der Glaube an Gott, der Ordnung schafft, begründet und erhält. Das Auferlegen von Pflichten und die Forderung ihrer Erfüllung sind wesentliche Merkmale des mosaischen Gesetzes. Auch im Neuen Bund ist der Mensch nicht von Pflichten entlastet; ihre Erfüllung wird als Ausdruck des Glaubens an das Evangelium verstanden.

Orientierung bei der Erfüllung von Pflichten geben die Zehn Gebote. So ist aus dem vierten Gebot zum Beispiel die Achtung und Dankbarkeit der Kinder gegenüber ihren Eltern ebenso wie die Verantwortlichkeit der Eltern für ihre Kinder abzuleiten. Letztlich geht es darum, Autoritäten bis hin zu Gott zu respektieren und zu akzeptieren. Auch das dritte Gebot enthält Hinweise für das Verhalten im täglichen Leben.

Das dritte Gebot gebietet, den Feiertag heilig zu halten; der Bibeltext fährt fort: „Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun“ (2Mo 20,9). Der Einzelne ist demzufolge in der Pflicht, seine Kräfte für sein und seiner Familie Wohl sowie zum Wohl von Staat und Gesellschaft einzusetzen (1Mo 2,15; 3,17). Gott will den Menschen das tägliche Brot geben, sie müssen dazu jedoch ihren Teil beitragen. Dem Christen ist es eine Verpflichtung, im täglichen Leben den ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft nachzukommen.

Pflichterfüllung muss sich in bestimmten Grenzen vollziehen. Sie darf nicht zu einem Karrierestreben werden, das über dem eigenen Wohlergehen oder dem der Umgebung steht.

Apostel Paulus betont die Pflicht des Gläubigen, die Vorschriften der staatlichen Gewalt zu befolgen (Röm 13,1 ff.). Über allem aber steht der Grundsatz: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29). Paulus fügt hinzu, dass jeder für das Gemeinwohl mitverantwortlich ist (Röm 13,7).