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Katechismus der Neuapostolischen Kirche

12.4.5.2 Begleitung von Trauernden

Trauer muss zugelassen werden. Trauernden wird Begleitung durch Seelsorger angeboten. Wichtig ist es, die Leidtragenden aufzusuchen, Anteilnahme zu bekunden und mit den Trauernden zu beten. Häufig ist es schwer, das Herz der Leidtragenden überhaupt zu erreichen — ohne das Bemühen, sich in die Trauernden einzufühlen, wird dies letztlich nicht gelingen.

Eine Trost bewirkende seelsorgerische Betreuung der Angehörigen kann sich über Wochen und Monate, mitunter sogar Jahre über den Tod des geliebten Menschen hinaus erstrecken.

Oft besteht die Befürchtung, gegenüber den Trauernden falsche Worte zu wählen und dadurch Wunden aufzureißen. Wichtig ist, das Gefühl wahren Mitempfindens zu vermitteln. Trotz möglicher Berührungsängste sollen die Nächsten — Anverwandte, Glaubensgeschwister, Freunde, Seelsorger — auf die Leidtragenden zugehen: „Lass die Weinenden nicht ohne Beistand, sondern traure mit den Trauernden“ (Sir 7,38).