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Katechismus der Neuapostolischen Kirche

2.4.10 Der zehnte Glaubensartikel

Ich glaube, dass ich der weltlichen Obrigkeit zum Gehorsam verpflichtet bin, soweit nicht göttliche Gesetze dem entgegenstehen.

Der zehnte Glaubensartikel unterscheidet sich von den voraufgehenden neun grundlegend: Sind in ihnen das Schöpfersein Gottes, der Sohn und der Heilige Geist, die Kirche, ihre Ämter und Sakramente sowie die Zukunftshoffnung Gegenstand des Bekenntnisses, so gilt der zehnte Artikel dem Verhältnis des Christen zum Staat.

Im zehnten Artikel wird deutlich: Das christliche Leben findet nicht außerhalb der staatlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit statt. Es zeigt sich, dass der christliche Glaube ein grundsätzlich positives Verhältnis zum Staat, der „weltlichen Obrigkeit“, hat. Dieses positive Verhältnis wird unter dem Begriff „Gehorsam“ zusammengefasst.

Schon in neutestamentlicher Zeit wurde das Verhältnis von Christengemeinde und staatlicher Obrigkeit reflektiert (1Petr 2,11-17). Bekannt sind die Ausführungen in Römer 13,1-7, in denen der Staat als „Gottes Diener“ bezeichnet wird. Dieser Passus hat viele Missverständnisse hervorgerufen, schien es doch so, als müsse man auch dem Unrechtsstaat bedingungslosen Gehorsam leisten. Bei dieser Deutung bleibt allerdings unberücksichtigt, dass der Staat Gottes Diener ist: dass also der göttliche Wille, wie er etwa in den Zehn Geboten deutlich wird, auch Maßstab staatlichen Rechts sein sollte.

Römer 13,1-7 ist auch der Hintergrund des zehnten Glaubensartikels. In ihm wird nicht nur „Gehorsam“ gegenüber der „Obrigkeit“ — also Loyalität zum Staat — gefordert, sondern zugleich von den Maßstäben gesprochen, die diese Gehorsamsleistung rechtfertigen: „soweit nicht göttliche Gesetze dem entgegenstehen“. Auch der Staat ist nicht vollkommen frei, sondern steht unter dem Vorbehalt göttlicher Ordnung. Seine Gesetze sollen der göttlichen Ordnung zumindest nicht widersprechen, besser noch mit ihr in Einklang sein. Stehen göttlicher Wille und staatliche Gesetzgebung nicht gegeneinander, sondern ergänzen sie sich in gewisser Weise sogar, dann ist der Christ verpflichtet, sie als etwas Positives und Verbindliches für sich anzunehmen. Stehen sie aber gegeneinander, so gilt für den Einzelnen: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29).

EXTRAKT

Die für den Glauben maßgebende Auslegung der Heiligen Schrift und der altkirchlichen Bekenntnisse ist Aufgabe des Apostolats. Ein wichtiges Ergebnis ist das neuapostolische Glaubensbekenntnis. (2.4)

Der erste Glaubensartikel handelt vom Schöpfersein Gottes, des Vaters. (2.4.1)

Der zweite Glaubensartikel spricht von Jesus Christus, dem Grund und Inhalt christlichen Glaubens. (2.4.2)

Der dritte Glaubensartikel bekennt den Glauben an den Heiligen Geist, die dritte Person der Gottheit, den Glauben an die Kirche und an weiteres Heil. (2.4.3)

Der vierte Glaubensartikel spricht davon, dass Jesus Christus seine Kirche regiert und dass Ausdruck dieser Regentschaft die Sendung der Apostel ist. (2.4.4)

Der fünfte Glaubensartikel bringt zum Ausdruck, dass Gott jemanden für ein geistliches Amt ausersieht und dass die Amtsträger durch das Apostelamt Vollmacht, Segnung und Heiligung erhalten. (2.4.5)

Der sechste Glaubensartikel gilt der Heiligen Wassertaufe. (2.4.6)

Der siebte Glaubensartikel handelt vom Heiligen Abendmahl. (2.4.7)

Der achte Glaubensartikel thematisiert die Heilige Versiegelung. (2.4.8)

Der neunte Glaubensartikel spricht von der Wiederkunft Christi und den darauffolgenden Ereignissen. (2.4.9)

Der zehnte Glaubensartikel hat das Verhältnis von Christ und Staat zum Inhalt. (2.4.10)