Neuapostolische Glaubensgeschwister vorwiegend in Moldawien und Rumänien sowie auch in anderen Ländern unseres Bezirksapostelbereichs haben bereits ukrainische Flüchtlinge aufgenommen. Die Neuapostolische Kirche vor Ort, zusammen mit den beiden Stiftungen NAK-Diakonia und NAK-Humanitas, unterstützen die Glaubensgeschwister sowie Projekte und Initiativen, die direkte Nothilfe für vertriebene Menschen aus der Ukraine leisten.
Mit Ihrer Spende helfen Sie neuapostolischen Glaubensgeschwistern in den betroffenen Ländern:
Stiftung NAK-Diakonia Ueberlandstrasse 243, 8051 Zürich
PostFinance, 3030 Bern, Postkonto 30-6652-8; BIC/SWIFT: POFICHBEXXX;
IBAN: CH 87 0900 0000 3000 6652 8; Vermerk "Ukraine".
Die Stiftung NAK-Humanitas unterstützt in beiden Ländern bereits mehrere Nothilfeprojekte und prüft laufend weitere Projekte und Initiativen, die einerseits die Versorgung der Flüchtlinge sicherstellen und andererseits die Bevölkerung vor Ort entlasten. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die humanitäre Hilfe vor Ort:
Stiftung NAK-Humanitas, Ueberlandstrasse 243, 8051 Zürich
PostFinance, 3030 Bern; Postkonto: 87-58234-8; BIC/SWIFT: POFICHBEXXX;
IBAN: CH31 0900 0000 8705 8234 8; Vermerk "Ukraine".
Die Solidarität in den Nachbarländern der Ukraine ist sehr hoch und die wichtigen und notwendigen Güter sind derzeit noch vorhanden. Zudem wird wesentlich mehr bewirkt, wenn die Hilfsgüter direkt im Land gekauft und verteilt werden, wo sie gebraucht werden. Die Hilfsgüter sind deutlich günstiger als in der Schweiz und die Wirtschaft des Landes wird mit unterstützt. Daher sind Geldspenden zum jetzigen Zeitpunkt wesentlich wirksamer und effizienter.
Hinweis: Wir können Sachspenden aufgrund fehlender logistischer Möglichkeiten selber nicht annehmen. Es gibt jedoch mehrere Hilfsorganisationen und private Initianten, die Sachspenden entgegennehmen.
Die ersten Flüchtlinge sind bereits in der Schweiz eingetroffen. Bund und Kantone halten entsprechende Einrichtungen bereit. Es ist auch möglich, ukrainische Flüchtlinge privat bei sich aufzunehmen. In der Schweiz überlassen wir die Vermittlung von Wohnraum für Flüchtlinge den Behörden bzw. dafür spezialisierten Organisationen. Geschwister, welche privaten Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, können dies direkt den Behörden bzw. dafür spezialisierten Organisationen melden. Dazu unten einige wichtige Hinweise und Links.
Flüchtlinge aus der Ukraine, die länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben, müssen bei den offiziellen Stellen angemeldet werden, damit sie registriert, finanziell unterstützt und versichert werden können. Sie erhalten von den Behörden einen besonderen Schutzstatus «S», der ihnen Bewegungsfreiraum und einen raschen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Bis die finanzielle Unterstützung der Behörden greift, überbrückt die Stiftung NAK-Diakonia mit einer finanziellen Unterstützung, um die notwendigsten Dinge für den täglichen Bedarf einkaufen zu können.
Diese Hilfe wird nur ukrainischen Flüchtlingen gewährt, die in neuapostolischen Familien aufgenommen werden. Der Antrag kann durch die beherbergende Familie eingereicht werden.