10. Dezember – Tag der Menschenrechte

07.10.2025

Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK.CH) stellt den Kirchen jedes Jahr zum Tag der Menschenrechte einen Impuls mit Gedanken zur Reflexion sowie zu liturgischen Elementen zur Verfügung. Für den 10. Dezember 2025 steht ein Teil des Artikels 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Mittelpunkt, erarbeitet durch die Evangelisch-Reformierte Kirche Schweiz (EKS).

Die Würde ist allen Menschen eigen. Sie muss weder erworben, verdient noch erarbeitet werden. Jede Frau, jeder Mann, jedes Kind und jeder ältere Mensch besitzt und behält ihre bzw. seine Würde – lebenslang.

Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert einen Schutz, der gerade dort entscheidend wird, wo Willkür, Stigmatisierung und Gewalt die Würde des Menschen zu untergraben drohen. Die Unschuldsvermutung bildet ein Fundament des Rechtsstaates – und zugleich eine geistliche Herausforderung. Wer über andere urteilt, greift tief in deren Würde ein. Die Bibel mahnt zur Zurückhaltung: „Rächt euch nicht selbst … Die Rache ist mein, spricht der Herr.“ (Römerbrief 12,19)

Christliche Gemeinschaften sind keine Gerichte. Doch sie sind berufen, Gerechtigkeit zu bezeugen – in Worten ebenso wie in ihrer Haltung gegenüber Beschuldigten und Betroffenen.

Das Impulspapier lädt dazu ein, gemeinsam über Recht, Gnade und das gerechte Urteil Gottes nachzudenken und zu beten.

Der internationale Tag der Menschenrechte
Seit 1950 wird der Tag der Menschenrechte jedes Jahr am 10. Dezember begangen. An diesem Tag wurde 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet.

Während die drei Landeskirchen in der Schweiz in den vergangenen zwanzig Jahren jeweils eine gemeinsame Erklärung zum Menschenrechtstag veröffentlichten, wurde diese Aufgabe Ende 2021 an die AGCK.CH übergeben. Ziel ist es, die ökumenische Reichweite der Texte zu erweitern.

Seither veröffentlicht die AGCK.CH jährlich einen Impuls für Kirchen und Gemeinden. Dieser enthält Gedanken zur persönlichen Reflexion sowie Vorschläge für liturgische Elemente – etwa Bibeltexte, Gebete und Lieder – die in Gottesdiensten, Gebets- oder Bildungsveranstaltungen verwendet werden können.

Im Jahr 2023 stand beispielsweise Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Zentrum: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Dieser Impuls wurde von der Neuapostolischen Kirche erarbeitet, deren Gemeinden eingeladen waren, ihn in ihre Arbeit einzubeziehen.

Die Neuapostolische Kirche in der Ökumene
Die Neuapostolische Kirche pflegt im Rahmen der Ökumene vielfältige Kontakte zu anderen christlichen Gemeinschaften.
- In der Schweiz ist sie Mitglied der AGCK.CH.
- In Österreich gehört sie dem Ökumenischen Jugendrat (ÖRJÖ) an und ist Gastmitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRKÖ).
- Darüber hinaus bestehen zahlreiche (Gast-)Mitgliedschaften auf regionaler und lokaler Ebene.

Weitere Informationen
Die vollständigen Unterlagen können direkt auf der Website der AGCK.CH heruntergeladen werden.