Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" beruht auf der Überzeugung, dass alle Menschen in ihrer Würde vollkommen gleich sind. Sie ist gleichzeitig die Grundlage für den weltweiten Schutz der Menschenwürde.
In diesem Jahr laden die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK.CH) zusammengeschlossenen Kirchen dazu ein, insbesondere über Artikel 7 der Erklärung nachzudenken:
Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstösst, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Seit 1950 wird der Menschenrechtstag jedes Jahr am 10. Dezember begangen. An diesem Tag wurde 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" proklamiert.
Die AGCK.CH veröffentlicht jährlich einen Impuls für Kirchen und Gemeinden. Im Jahr 2024 steht der 7. Artikel der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948" im Zentrum (das Verbot jeglicher Diskriminierung). Das Dokument enthält Gedanken zur persönlichen Reflexion und schlägt liturgische Elemente (Bibeltexte, Gebete, Lieder) vor, die in einem Gottesdienst, einem Gebets- oder Bildungsanlass verwendet werden können. Mehr dazu: https://agck.ch/menschenrechte/