Der Besuch der Gottesdienste soll trotz den erforderlichen Einschränkungen für alle Glaubensgeschwister ein freudiges und stärkendes Erleben sein. Das Schutzkonzept der Neuapostolischen Kirche Schweiz ermöglicht die Durchführung von Gottesdiensten in den Gemeinden und trägt sowohl dem Bedürfnis nach einem gemeinsamen Gottesdiensterleben wie auch den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit Rechnung.
Das Schutzkonzept legt die verbindlichen Regelungen für die neuapostolischen Kirchgemeinden in der Schweiz fest.
Die wichtigsten im Schutzkonzept (gültig seit 29. Oktober 2020) der Neuapostolischen Kirche Schweiz enthaltenen Regelungen sind:
Für die Bezirke und Gemeinden in der Schweiz sind diese Regelungen verbindlich und gelten bis zu einer Anpassung oder Aufhebung durch die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz. Allfällige darüber hinausgehende Weisungen von Bund, Kantonen und Gemeinden sind ebenfalls zu beachten.
Das gesamte Schutzkonzept findet sich hier: