Durch die weitreichenden Lockerungen der Corona-Massnahmen des Bundes kann das Schutzkonzept erheblich vereinfacht werden. Es ist ein grosser Schritt hin zur Normalität. Das aktualisierte Schutzkonzept (Stand 17. Februar 2022) ist weiterhin verbindlich für alle neuapostolischen Kirchgemeinden in der Schweiz.
Ab sofort gelten folgende Regelungen:
Für die Kirchgemeinden in der Schweiz sind diese Regelungen verbindlich und gelten bis zu einer Anpassung oder Aufhebung durch die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz. Es gilt zu beachten, dass die Kantone strengere Bestimmungen als der Bund erlassen können. Den behördlichen Vorgaben ist zwingend Folge zu leisten.
Das gesamte Schutzkonzept findet sich hier: