Gemeinde-
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Gottesdienste vielerorts weiterhin möglich

11.12.2020

Bezirksapostel Jürg Zbinden zeigt sich erleichtert über die Ergebnisse der Pressekonferenz des Bundesrates von Freitag, 11. Dezember 2020. Die Durchführung von Gottesdiensten wird in vielen neuapostolischen Gemeinden weiterhin möglich sein, wenn auch nicht überall, da in einigen Kantonen schärfere Regelungen gelten.
 
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Dank verschiedener Eingaben beim Bundesrat und beim Bundesamt für Gesundheit BAG haben die Christen für ihre Veranstaltungen eine Ausnahmebewilligung bekommen. Sie sind gemäss Verordnung des Bundes vom Versammlungsverbot ausgenommen (dies gilt auch am Abend sowie für Trauerfeiern). Mit Dankbarkeit und Wohlwollen nimmt die Neuapostolische Kirche Schweiz den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis. Damit ist sichergestellt, dass die Gottesdienste auch an den kommenden Fest- und Feiertagen durchgeführt werden können. Die Massnahmen treten am 12. Dezember 2020 in Kraft und gelten Stand heute bis zum 21. Januar 2021. Sollten sich die Zahlen negativ entwickeln, behält sich der Bundesrat vor, weitergehende Massnahmen zu beschliessen.

Die im Schutzkonzept der Neuapostolischen Kirche Schweiz aufgeführten Massnahmen und Regelungen gelten unverändert. Die Kirchenleitung bittet die Verantwortlichen in den Kirchen­gemeinden vor Ort und die Glaubensgeschwister, die geltenden Personen­beschränkungen und auch die Abstands- und Hygieneregeln im Innen- wie Aussenbereich der Kirchengebäude vorbildlich einzuhalten.

Bundesweit ist die Teilnehmerzahl auf 50 Gläubige plus Mitwirkende beschränkt. In einigen Kantonen gelten jedoch teils deutlich tiefere Teilnehmerzahlen. Deshalb können in einigen Regionen zurzeit keine Gottesdienste stattfinden. Die Glaubensgeschwister werden durch die Verantwortlichen ihrer Kirchengemeinde über die Durchführung und die Teilnehmer­beschränkungen sowie über etwaige Lockerungen und Verschärfungen der Regelungen orientiert.