Auf Spontanbesuche in anderen Gemeinden, insbesondere im Urlaub, ist zu verzichten. Urlauber sind gebeten, für den Gottesdienst das IPTV-Angebot zu nutzen.
Die neusten Entwicklungen der Pandemie führen zu weiteren einschränkenden Massnahmen. Die neuen Regelungen des Bundesamtes für Gesundheit gelten ab Montag, 20. Dezember 2021. Die Neuapostolische Kirche Schweiz hat deshalb das Schutzkonzept angepasst.
Das Schutzkonzept berücksichtigt die Bedürfnisse nach Gemeinschaft und Gemeindeleben. Es ist für die Kirchgemeinden in der Schweiz verbindlich und gilt bis zu einer Anpassung oder Aufhebung durch die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz. Es gilt zu beachten, dass die Kantone strengere Bestimmungen als der Bund erlassen können.