Gemeinde-
und Bezirkssuche

Gottesdienst für alle

14.09.2021

Das ist klar und deutlich. Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz will die kirchlichen Angebote ab 13. September 2021 so gestalten, dass möglichst alle Glaubensgeschwister Gottesdienste in der Gemeinschaft erleben und am Gemeindeleben teilnehmen können. Gleichzeitig setzt sie sich für die Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen ein.

 
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Die Entscheidung des Bundesrates vom 8. September 2021, die Covid-Zertifikatspflicht für alle religiösen Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden einzuführen, wirkt sich erneut auf das kirchliche Leben in den Kirchgemeinden aus 


Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz legt folgende Regelung fest:


Religiöse Veranstaltungen ohne Zertifikatspflicht
Gottesdienste, Trauungen, Trauerfeiern und Andachten in Innenräumen mit max. 50 Teilnehmenden inkl. Mitwirkende können unverändert im bisherigen Rahmen und unter Einhaltung des geltenden Schutzkonzeptes der Neuapostolischen Kirche Schweiz durchgeführt werden (max. 2/3 Belegung, Maskenpflicht etc.). Neu müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden wieder erhoben werden. Eine freiwillige Anwendung der Zertifikatspflicht ist nicht vorgesehen.


Religiöse Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht
Sind mehr als 50 Teilnehmende inkl. Mitwirkende an Gottesdiensten, Trauungen, Trauerfeiern und Andachten in Innenräumen anwesend, gilt zwingend die Covid-Zertifikatspflicht (ab 16 Jahren). Die Prüfung erfolgt mittels der vom Bund zur Verfügung gestellten «Covid Check»-App. Dabei ist nicht ersichtlich, ob das Zertifikat durch Impfung, Genesung oder Testung erlangt wurde. Teilnehmende, welche kein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen können, muss der Zugang aus gesetzlichen Gründen leider verweigert werden.
Die gesamte Kapazität der Kirche darf genutzt werden (keine Limitierung der Anzahl Teilnehmenden). Das Tragen der Schutzmaske ist freiwillig. Chöre und Orchester können ohne Abstände und weitere Schutzmassnahmen mitwirken. Die Händedesinfektion durch alle Kirchenbesucher beim Eingang sowie durch die Amtsträger beim Heiligen Abendmahl und anderen Handlungen ist weiterhin durchzuführen.


Grössere Gemeinden können je nach Bedarf und Möglichkeit zusätzlich zum zertifizierten Gottesdienst noch einen separaten Gottesdienst mit maximal 50 Personen (ohne Zertifikatspflicht) anbieten. Dies ermöglicht nichtgeimpften Gottesdienstbesuchern und Dienstleitern eine Gottesdienstteilnahme ohne Testen und käme allenfalls auch Geschwistern entgegen, die sich lieber noch im kleineren Kreis versammeln möchten.  


Keine Zertifikatspflicht besteht zurzeit für Proben von Chören und Orchestern sowie für Besprechungen, Schulungen und weitere Zusammenkünfte bis maximal 30 Teilnehmende. Die Prüfung des Covid-Zertifikats Ist hingegen bei Abgabe von Speisen und Getränken in Innenräumen (z.B. Seniorentreffen, Kirchenkaffees, Jugendabende mit Verpflegung, Seminare mit Verpflegung und dergleichen) zwingend, unabhängig der Teilnehmerzahl. 


Beim Besuch von Gottesdiensten in anderen Gemeinden, z.B. in den Urlaubsregionen, ist vorher zu klären, ob dies möglich ist.


Die Kirchgemeinden setzen die Regelung angepasst an die  örtlichen Begebenheiten und Bedürfnisse massvoll um und informieren die Glaubensgeschwister entsprechend.


Das Schutzkonzept (Stand 26. Juni 2021) behält in den Grundsätzen weiterhin seine Gültigkeit. Dessen Regelungen sowie die aktuellen Massnahmen sind für die Kirchgemeinden in der Schweiz verbindlich und gelten bis zu einer Anpassung oder Aufhebung durch die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz.