Die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie und die Erläuterungen (Stand 18. Dezember 2020) legen die einzelnen Vorgaben und Richtlinien fest. Sie erlauben Kirchen und anderen religiösen Einrichtungen weiterhin die Durchführung von religiösen Veranstaltungen ohne Einschränkung der Öffnungszeiten für diesen Zweck.
Bundesweit ist die Teilnehmerzahl wie bisher auf 50 Gläubige plus Mitwirkende beschränkt. In vielen neuapostolischen Gemeinden können somit Gottesdienste auch an den kommenden Fest- und Feiertagen wie vorgesehen durchgeführt werden. In einigen Kantonen gelten jedoch nach wie vor zusätzliche Einschränkungen, die zu beachten sind.
Bezirksapostel Jürg Zbinden bittet die Verantwortlichen vor Ort, in den Kirchengemeinden die Vorgaben wie auch die Abstands- und Hygieneregeln im Innen- wie Aussenbereich kirchlicher Lokalitäten weiter so vorbildlich einzuhalten. Er weist auf das Schutzkonzept der Neuapostolischen Kirche Schweiz (29. Oktober 2020) hin, das weiterhin Gültigkeit hat.
Die verschärften Massnahmen des Bundes treten am 22. Dezember 2020 in Kraft und gelten Stand heute bis zum 22. Januar 2021. Sollten sich die Zahlen negativ entwickeln, behält sich der Bundesrat vor, weitergehende Massnahmen zu beschliessen.