Auf Spontanbesuche in anderen Gemeinden, insbesondere im Urlaub, ist zu verzichten. Urlauber sind gebeten, für den Gottesdienst das IPTV-Angebot zu nutzen.
Keine zusätzlichen Einschränkungen für Gottesdienste
14.01.2021
Der Bundesrat hat an seiner Pressekonferenz von Mittwoch, 13. Januar 2021, über die aktuelle Situation und die erneut verschärften Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie informiert. Religiöse Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung der geltenden Verordnung weiterhin stattfinden.
Für die Durchführung gilt nach wie vor die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 50 Gläubige plus Mitwirkende. Somit können in den meisten neuapostolischen Gemeinden weiterhin Sonntags- wie Mittwochsgottesdienste durchgeführt werden. In einigen Kantonen gelten jedoch nach wie vor zusätzliche Einschränkungen, die zu beachten sind.
Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz dankt den Gläubigen und den Verantwortlichen in den einzelnen Kirchengemeinden für die bisher vorbildliche Einhaltung der behördlichen Vorgaben und des kircheninternen Schutzkonzeptes (Stand 29.10.2020) und bittet alle, die geltenden Vorgaben und Regelungen im Innen- wie Aussenbereich kirchlicher Lokalitäten weiterhin einzuhalten.
Die neuen, verschärften Massnahmen des Bundes treten am 18. Januar 2021 in Kraft und gelten Stand heute bis 28. Februar 2021. Weitere Massnahmen sind möglich, wenn sich die Situation nicht verbessert.
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