Das Schutzkonzept berücksichtigt die Bedürfnisse nach Gemeinschaft und Gemeindeleben. Es ist für die Kirchgemeinden in der Schweiz verbindlich und gilt bis zu einer Anpassung oder Aufhebung durch die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz. Es gilt zu beachten, dass die Kantone strengere Bestimmungen als der Bund erlassen können.
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