Auf die Durchführung von Anlässen mit Konsumation muss vorerst noch verzichtet werden (Apéros, Gemeindefeste etc.).
Für die Gottesdienste gilt eine maximale Personenzahl von 50 Personen drinnen bzw. 100 Personen draussen (zuzüglich Mitwirkende). Bei Versammlungen (Jugendabende, Gesprächskreise, Seniorennachmittage, Besprechungen, Ämterversammlungen etc.) gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen.
Das Schutzkonzept der NAK Schweiz mit Hygienemassnahmen, Abstandsregelungen und Schutzmaskenpflicht ist bei Gottesdiensten und Veranstaltungen weiterhin einzuhalten. Allfällige regionale behördliche Einschränkungen bleiben zudem vorbehalten.
In seinem Brief an die Glaubensgeschwister ging Bezirksapostel Jürg Zbinden auf die Lockerungen ein und mahnte: "Die Lockerungen sind erste kleine Schritte zur Normalisierung unseres Gemeindelebens und Grund zur Freude. Wir mahnen aber weiterhin zur gebotenen Vorsicht und danken für euer umsichtiges Handeln."