Dank verschiedener Eingaben beim Bundesrat und beim Bundesamt für Gesundheit BAG haben die Christen für ihre Veranstaltungen eine Ausnahmebewilligung bekommen. Sie sind gemäss Verordnung des Bundes vom Versammlungsverbot ausgenommen (dies gilt auch am Abend sowie für Trauerfeiern). Mit Dankbarkeit und Wohlwollen nimmt die Neuapostolische Kirche Schweiz den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis. Damit ist sichergestellt, dass die Gottesdienste auch an den kommenden Fest- und Feiertagen durchgeführt werden können. Die Massnahmen treten am 12. Dezember 2020 in Kraft und gelten Stand heute bis zum 21. Januar 2021. Sollten sich die Zahlen negativ entwickeln, behält sich der Bundesrat vor, weitergehende Massnahmen zu beschliessen.
Die im Schutzkonzept der Neuapostolischen Kirche Schweiz aufgeführten Massnahmen und Regelungen gelten unverändert. Die Kirchenleitung bittet die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden vor Ort und die Glaubensgeschwister, die geltenden Personenbeschränkungen und auch die Abstands- und Hygieneregeln im Innen- wie Aussenbereich der Kirchengebäude vorbildlich einzuhalten.
Bundesweit ist die Teilnehmerzahl auf 50 Gläubige plus Mitwirkende beschränkt. In einigen Kantonen gelten jedoch teils deutlich tiefere Teilnehmerzahlen. Deshalb können in einigen Regionen zurzeit keine Gottesdienste stattfinden. Die Glaubensgeschwister werden durch die Verantwortlichen ihrer Kirchengemeinde über die Durchführung und die Teilnehmerbeschränkungen sowie über etwaige Lockerungen und Verschärfungen der Regelungen orientiert.