Gemeinde-
und Bezirkssuche

Corona-Schutzkonzept der Neuapostolischen Kirche Schweiz

14.05.2020

«Die Sehnsucht, wieder Gottesdienst in der eigenen Kirchgemeinde erleben zu können, Heiliges Abendmahl zu feiern und Gemeinschaft zu pflegen, ist bei den Glaubensgeschwistern sehr gross», bekräftigte Bezirksapostel Jürg Zbinden bereits zu Beginn der Ausarbeitung des nun vorliegenden Schutzkonzeptes für die Durchführung von Gottesdiensten in den neuapostolischen Kirchgemeinden.

 
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Der Bundesrat gab am 16. April 2020 seinen Plan zu einer schrittweisen Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus (COVID-19) bekannt und wird am 27. Mai 2020 entscheiden, wann und wie eine weitere Öffnung in der Schweiz möglich sein wird. Die Wiederaufnahme der Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden ist gemäss aktuellem Wissensstand für Sonntag, 14. Juni 2020, vorgesehen.


Der Besuch der Gottesdienste soll trotz den erforderlichen Einschränkungen für alle Glaubensgeschwister ein freudiges und stärkendes Erleben sein, so Bezirksapostel Zbinden. Das vorliegende Schutzkonzept entspricht den bisher bekannten Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit und erlaubt, unter Einhaltung der darin ausgeführten Massnahmen, die Durchführung von Gottesdiensten. Das Konzept ist notwendig und sinnvoll, um unser Gemeindeleben schrittweise und in verantwortungsvoller Weise zu normalisieren. Wir nehmen damit unsere Pflicht gegenüber dem Staat und unsere gesellschaftliche Verantwortung vollumfänglich wahr. Der Gottesdienstbesuch, wie auch der Schutz vor einer COVID-19-Infektion, werden gleichermassen gewährleistet. Alle Glaubensgeschwister sind aufgefordert, ihren Teil zur Eindämmung der Pandemie beizutragen.


Verbindliche Regelungen für die neuapostolischen Kirchgemeinden in der Schweiz
Die Bezirks- und Gemeindevorsteher wurden über die notwendigen Massnahmen für die Planung der Gottesdienste und die Bereitstellung der Versammlungsstätten informiert.


Die wichtigsten im Schutzkonzept der Neuapostolischen Kirche Schweiz enthaltenen Regelungen sind:



  • Die Gottesdienste finden grundsätzlich in der eigenen Gemeinde jeweils am Sonntag und Mittwoch resp. Donnerstag statt. Die Abstandsregeln sind innerhalb des Kirchengebäudes wie auch ausserhalb einzuhalten.

  • Die Anzahl Gottesdienstbesucher ist beschränkt. Sie wird anhand der Grösse des Kirchenraumes und der maximalen Anzahl an Besuchern bemessen, die der Bund für Gottesdienste bewilligen wird (27.05.2020). Die Glaubensgeschwister werden gebeten, den Weisungen der Türhüter/innen bezüglich Sitzplätzen Folge zu leisten.

  • Stehen in einer Gemeinde zu wenig Sitzplätze zur Verfügung, werden zwei Sonntagsgottesdienste oder wahlweise der Besuch des Sonntags- bzw. Wochengottesdienstes empfohlen.

  • Auf Spontanbesuche in anderen Gemeinden, auch im Urlaub, ist zu verzichten. Urlauber sind gebeten, für den Gottesdienst das IPTV-Angebot zu nutzen.

  • Geschwister, die krank sind oder sich krank fühlen, sind gebeten, den Gottesdienst nicht zu besuchen. Es wird ihnen empfohlen, in diesem Fall den Gottesdienst per IPTV oder den Gemeindegottesdienst per Telefon mitzuerleben.

  • Geschwister, die einer vom Bund definierten Risikogruppe angehören, sind aufgefordert, die aktuell geltenden Empfehlungen des Bundes zu beachten. Dies gilt insbesondere für Geschwister mit schweren Vorerkrankungen.

  • Geschwister allen Alters haben das Bedürfnis, Gottesdienste zu erleben. Es ist verständlich, dass insbesondere auch ältere Geschwister ein grosses Verlangen nach dem Gottesdienst­besuch haben. Der Besuch des Gottesdienstes liegt in ihrer Eigenverantwortung. Wichtig ist, dass alle Teilnehmenden die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

  • Gottesdienstbesucher, die beim Betreten der Kirche stark husten oder starken Schnupfen haben, dürfen durch die Türhüter/innen freundlich darum gebeten werden, dem Gottesdienst fernzubleiben. Der Schutz der anderen Gottesdienstteilnehmer hat Priorität.

  • Alle Gottesdienstbesucher reinigen sich beim Eingang zur Kirche die Hände mit einem Hand-Desinfektionsmittel. Die Türhüter/innen weisen beim Eingang darauf hin.

  • Das Tragen von Schutzmasken ist für die Gottesdienstbesucher freiwillig. Sie bringen diese bei Bedarf selber mit. Im Notfall sind Schutzmasken vorhanden.

  • In der ersten, möglichst kurzen Phase nach Wiedereinführung der Gottesdienste, ist ausser Orgel-/Klavierspiel jegliche weitere Musik wie Instrumentalspiel, Chorgesang und Gemeindegesang untersagt. In der zweiten, terminlich von der Kirchenleitung noch zu definierenden Phase, wird Instrumentalmusik, Chorgesang und Gemeindegesang wieder erlaubt sein.

  • Die Darreichung des Heiligen Abendmahles an die Glaubensgeschwister erfolgt wie gewohnt. Die Abstandregeln bei der Zirkulation zum Empfang des Heiligen Abendmahles sind einzuhalten und die Hinweise der Türhüter/innen zu beachten.

  • Die mit der Darreichung des Heiligen Abendmahles beauftragten Personen werden eine Desinfektion der Hände vornehmen und für die Darreichung eine Schutzmaske tragen.

  • Alle Sakraments- und Segensspendungen, wie auch weitere Handlungen, sind unter Einhaltung der Vorgaben erlaubt. Es wird jedoch empfohlen, nicht dringliche Handlungen auf einen späteren Zeitpunkt nach Ende der Pandemie zu verschieben. Der handelnde Amtsträger und die empfangenden Glaubensgeschwister können das Tragen einer Schutzmaske verlangen.

  • Nach dem Gottesdienst sind Kirchenraum und Kirchengelände geordnet und unter Einhaltung der Abstandsregeln zu verlassen. Bei der Verabschiedung sind Händedruck und Umarmungen zu unterlassen.

  • Die wichtigsten Kontaktstellen, z.B. Türgriffe, werden nach dem Gottesdienst gereinigt und desinfiziert.

  • Auf Gemeindefeiern, Kirchenkaffees, Seniorentreffen und weitere Gemeinschaftsanlässe ist bis zur Aufhebung des behördlichen Versammlungsverbotes zu verzichten. Notwendige Zusammenkünfte sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und allenfalls weiteren Vorgaben des Bundes gestattet.

  • Seelsorgegespräche dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und in gegenseitiger Absprache wieder erfolgen. Die Besuchsregelungen von Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen sind zu beachten. Dasselbe gilt für die Hausbedienung zur Feier des Heiligen Abendmahles.

  • Zusätzlich zu den Gemeinde-Gottesdiensten bietet die Neuapostolische Kirche Schweiz jeden Sonntag um 09:30 Uhr einen Gottesdienst in Deutsch, Französisch und Italienisch per IPTV an. Die publizierten Links und Passwörter bleiben bis auf weiteres unverändert.


Für die Bezirke und Gemeinden in der Schweiz sind diese Regelungen verbindlich und gelten bis zu einer Anpassung oder Aufhebung durch die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz. Allfällige darüber hinausgehende Weisungen von Bund, Kantonen und Gemeinden sind ebenfalls zu beachten.


Das gesamte Schutzkonzept findet sich hier